Wegen der Einführung einer Quellensteuer gemäß Abschnitt 871 (m) des U.S. Bundessteuergesetzes (US Internal Revenue Code) zum 1. Januar 2017 werden wir die Begebung von Delta-1-Produkten auf US-amerikanische Aktien vorübergehend aussetzen. Ansonsten bestünde für Anleger mit dem Erwerb dieser Produkte das Risiko einer Doppelbesteuerung durch Emittent und Depotbank. Wenn alle Marktteilnehmer eine Lösung erarbeitet haben, werden wir diese vorübergehende Maßnahme – vermutlich in den ersten Monaten des Jahres 2017 – beenden können. Zudem werden für bereits emittierte Delta-1-Produkte (Bestandsprodukte) nur noch Ankaufspreise gestellt, da Anleger sonst dem Risiko einer für sie bei Erwerb nicht erkennbaren Steuerpflicht gemäß den genannten Vorschriften ausgesetzt wären. Produkte auf den Dow Jones Industrial Average, NASDAQ 100 und der S&P 500 sind davon nicht betroffen.
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